Fragen und Antworten
Warum gibt es bei der Handwerkskammer eine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft ist ein Abbild aller handwerklichen Branchen. Dies ist die Voraussetzung, damit die Selbstverwaltung den ihr gesetzlich übertragenen Auftrag erfüllen kann. Dieser ist, unabhängig das Gesamtinteresse der Mitgliedsbetriebe und nicht Einzelinteressen zu vertreten. Das funktioniert aber nur, wenn alle Betriebe nach ihrem Leistungsvermögen einen Solidarbeitrag leisten. Die Alternative hieße: Mehr Staat, weniger Praxisnähe, noch mehr Bürokratie.
Was kriegt ein Mitglied für seinen Mitgliedsbeitrag?
Die Mitglieder der Handwerkskammer zahlen je nach Leistungsvermögen einen bestimmten Beitrag an die Handwerkskammer, wobei über 53 % lediglich den Grundbeitrag von 190 Euro jährlich zu zahlen hat, also 15,80 Euro im Monat. Dafür erhalten sie neben der Interessenvertretung und der Abdeckung hoheitliche Aufgaben zahlreiche Services, z.B.:
- Betriebsberatungen (Recht, Innovation, BWL, Umwelt Ausbildung)
3.730 kostenlose Beratungen zu Förderungen, Recht, Betriebswirtschaft, Innovationen, Umwelt und Personal in 2023 - Web-Seminare und Info-Veranstaltungen
In über 100 Veranstaltungen, Workshops und Web-Seminare haben sich Betriebe über Büromanagement, Betriebswirtschaft, Kommunikation, Social Media und Nachhaltigkeit informiert - Überbetriebliche Ausbildung
2023 besuchten 2.891 Auszubildende in insgesamt 7.430 Teilnehmerwochen die Überbetrieblichen Ausbildung in 21 Gewerken - Nachwuchswerbung
Über 1.200 Schüler in Berufsorientierung in den Bildungsakademien 2023
Was bedeutet Selbstverwaltung im Handwerk?
Das Handwerk weiß selbst am besten, was es braucht: Weniger Staat, mehr eigene Entscheidungen. Die Handwerkerinnen und Handwerker wählen daher aus den eigenen Reihen zum Beispiel die Vollversammlung der Handwerkskammer als ihre Interessenvertretung. Gleichzeitig sind staatliche Verwaltungsaufgaben, die das Handwerk betreffen, im Rahmen der Selbstverwaltung an die Handwerkskammer als rechtlich selbständige Organisation delegiert. So gestaltet das Handwerk selbst, z.B. beim Führen der Handwerksrolle, Lehrlingsrolle, Regelung der Berufsausbildung und Prüfungen, Beratung.
Welche Rolle spielt das Ehrenamt im Handwerk?
Ohne freiwillige Ehrenamtliche wäre die Selbstverwaltung im Handwerk nicht realisierbar. Rund 1.500 Personen engagieren sich in der Vollversammlung, in Meister- und Gesellenprüfungsausschüssen, in Innungen oder als Sachverständige. Alle gewählten Mitglieder der Handwerksgremien sind Handwerkerinnen und Handwerker, die jeden Tag in ihrem Gewerk tätig sind und sich nebenbei für ihre Wirtschaftsbranche in der Region stark machen. Sie bringen jährlich mehrere zehntausend Stunden für ihr Ehrenamt ein. Aus dem Handwerk für das Handwerk – so ist Praxisnähe garantiert.
Ist die Listenwahl zur Vollversammlung demokratisch?
Die Wahlen zur Vollversammlung sind in Form einer Listenwahl in der Handwerksordnung verankert. Die Wahl der Vollversammlungsmitglieder erfolgt durch Listen in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl. Übrigens beruht das Wahlrecht von 1953 auf dem Grundgesetz von 1949 und wurde vom Gesetzgeber mehrfach modifiziert und bestätigt.
Wie werden Wahlvorschläge erstellt?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Vertreter des Handwerks die Breite der Wählerschaft abbilden sollen, d.h. in der Vollversammlung müssen sich die verschiedenen Branchen widerspiegeln. Da die Vollversammlung auch maßgeblich über Ausbildungsthemen und damit die Zukunft des Handwerks entscheidet, ist es wichtig, dass die Vertreterinnen und Vertreter auch eine Ausbildungsberechtigung besitzen.
Der Wahlvorschlag Nr. 1 „Starkes Handwerk – Gemeinsam in die Zukunft“ bildet bewusst die vielseitigen Handwerke in den Landkreisen des Kammergebiets der Handwerkskammer Konstanz ab. Damit findet sich eine breite Meinungsbildung aus den Regionen in den Beschlüssen der Vollversammlung wieder.